Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) befasst sich mit allen Aspekten der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Zulassungen, Genehmigungen und Aufsicht: Ohne das Go des LBA geht im Flugverkehr in Deutschland nichts. In Deutschland sind derzeit ungefähr 20.000 Luftfahrzeuge registriert. Da muss man erst mal den Überblick behalten.
Neben technischen Prüfungen und Zulassungen, wie sie Flugzeuginspektorin Frances Banduch bei den Inspektionen direkt an den Flugzeugen durchführt, befasst sich das Bundesamt auch mit vielen anderen Themenbereichen.
Und wer Pilotin oder Pilot werden möchte, kommt ebenfalls nicht am LBA vorbei. Die Behörde ist nämlich auch für die Ausbildung, Prüfung und Zulassung des beruflich tätigen Luftfahrtpersonals zuständig.
Der Flugverkehr in Deutschland muss organisiert und überwacht werden. Die meteorologische Sicherung ist ein Teil davon. Damit ein Flugzeug überhaupt in den deutschen Luftraum darf, braucht es eine Erlaubnis vom Luftfahrt-Bundesamt, und jedes Crewmitglied einer deutschen Fluggesellschaft muss von dieser Behörde zugelassen sein. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dagegen beaufsichtigt u. a. das Personal und die Betriebsstätten der Flugsicherungsorganisationen. Und wenn sich Flugzeuge am Boden oder in der Luft gefährlich zu nahe kommen, liegt es bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, die Ursachen zu ermitteln.
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